In der OG Urschweiz beginnen wir seit Jahrzehnten mit dem Aufbau und der Ausbildung der Junghunde schon im Welpenalter, d.h. nach der Übernahme durch die neuen Besitzer und einer Anpassungsphase von 2 bis 3 Wochen wird sukzessive damit begonnen all die vom Welpen mitgebrachten genetischen Eigenschaften zu fördern und in die richtigen Bahnen zu lenken. Leider hatte man früher die irrige Meinung – die auch heute noch herumgeistert - dass mit der Ausbildung des Junghundes nicht vor halbjährig begonnen werden sollte.
Tatsache ist, dass in dieser “verlorenen Zeit“ von rund vier Monaten der Junghund sehr viele negative Eigenarten und Fehlverknüpfungen annimmt, die dann sehr schwierig zu korrigieren sind. Zudem lässt man so auch das optimale Lernverhalten der Prägephase nutzlos verstreichen. All diese “Versäumnisse“ führen bei Hunden die halbjährig und älter auf den Platz gebracht werden, wie erwähnt zu sehr schwierigen und aufwendigen Ausbildungs-Phasen. In der Folge verlieren dann die Hundeführer vielfach die Lust oder sie resignieren und wenden sich somit vom Hundesport ganz ab. Im schlimmsten Fall kann es sogar dazu führen, dass man dem “unerzogenen“ Hund überdrüssig wird und ihn weiter gibt oder ins Tierheim bringt!
Um dies zu vermeiden bieten wir allen Welpen- und Junghunde-Besitzern folgende Dienstleistungen an:
- Aufbautraining für Welpen und Junghunde
- Fährten-Aubau für Welpen
- Gemischte Trainings für Familienhunde
- Theorie und Praxis für Nationales Hundehalter Prevet
Über die Fährten-Arbeiten in der OG Urschweiz haben wir unter Verschiedenem folgende Unterlagen hinterlegt:
Film Aufbau-Fährte mit dem Boxer-Welpen Amy von Heidi Iten
bis zur WM-Fährte FH2 mit Forrest von Otti Krütli
Fährten-Arbeiten in der OG Urschweiz von O. Krütli
Nach diesen Basis-Ausbildungen kann nahtlos in die Vorbereitungs-Gruppe für Prüfungs-Hunde oder in die Gruppe der AHA Alternative Hundeausbildung SBC gewechselt werden (siehe Angebot).
Wenden sie sich bitte direkt an unseren ehemaligen SKN-Instruktor Otto Krütli
Telefon: | 041 787 37 29 |
Mobile: | 079 641 74 38 |
e-mail: | |
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Seit dem 1. Okt. 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Darauf hin beschloss das Parlament, dass jedermann, der einen Hund erwerben oder halten will, einen sogenannten Sachkundenachweis erbringen muss. Leider hat das gleiche Parlament schon 8 Jahre später am 27.09.2016 dieses Obligatorium wieder aufgehoben.
Die Akzeptanz der Gesellschaft gegenüber Hunde und deren Halter wird immer weniger. Deshalb ist es äusserst wichtig, dass jeder Hund eine gute Erziehung, ev. sogar eine entsprechende Ausbildung erhält.
Wir haben bei uns in der OG Urschweiz zudem festgestellt, dass den Neu Hundehalter die theoretische Basis infolge Aufhebung der SKN Kurse weitgehend fehlt. Deshalb führen wir wieder wie früher Junghunde Erziehungskurse, dies aber mit spezieller Theorie - ähnlich der abgeschafften SKN Kurse - durch.
Es ist zudem auch möglich, bei uns die Vorbereitungs-Lektionen für das NHB Nationales Hundehalter Prevet zu absolvieren.
Diese Praxisbegleitenden theoretischen Informationen umfassen folgende Themen:
Am 23.10.2013 ist die Tierschutzverordnung neu angepasst worden und hat seit dem 01.01.2014 Gültigkeit!